Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.

  1. Die Anmeldung zur Teilnahme am Hundetraining und Coaching von Dogxytocin (Inhaberinnen: Cassandra Schiller und Lea Prexl) erfolgt über das Buchungsportal von Dogxytocin. 

Mit der Anmeldung akzeptiert die/ der Teilnehmer:in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dogxytocin. Das gleiche gilt für die Datenschutzerklärung, inkl. der Speicherung und ggf. Weitergabe personenbezogener Daten durch Dogxytocin. Die AGB können jederzeit auch unter https://www.dogxytocin.de/ eingesehen werden. 

  1. Die Aufnahme und Einteilung eines Hundes in eine Gruppe erfolgt ausschließlich durch die/ den Trainer:in von Dogxytocin. Die/ der Trainer:in von Dogxytocin ist jederzeit berechtigt einen Hund bei Unverträglichkeit mit einem anderen Hund, Überforderung des Hundes o.ä. in eine andere Gruppe einzuteilen. 
  2. Der Trainingsort bestimmt sich grundsätzlich nach Absprache mit der/ dem Trainer:in von Dogxytocin.

 

II.

Über das Buchungssystem der Hundeschule ist die Buchung von Angeboten der Firma DogFit – Fitness mit Hund (Inhaberin: Lydia Ulbrich) ebenfalls möglich. Im Falle der Inanspruchnahme eines Angebotes stimmt die/ der Kund:in der Übermittlung ihrer/ seiner Daten zum Zwecke der Anmeldung an das jeweilige Unternehmen zu und akzeptiert dessen AGB sowie Datenschutzbestimmungen. Diese können jederzeit unter 

https://dogfit-fitness.de/

eingesehen werden.

Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden. 

Die Vergütung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung per Überweisung auf das jeweils angegebene Geschäftskonto zu zahlen (Geldeingang).

 

III.

  1. Die Preise von Dogxytocin sind der jeweils aktuellen Preisliste unter https://www.dogxytocin.de/angebot-preise-and-rabattaktionen/zu den jeweiligen Trainings-/ Unterrichtsangeboten zu entnehmen. 

Die jeweiligen Preise sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. 

  1. Sagt die/ der Kund:in eine bereits gebuchte Einzelstunde nicht mindestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin ab, ist die Vergütung für die Stunde durch den Kunden in voller Höhe fällig. 
  2. Bei der Absage eines Workshops oder Seminars durch die/ den Kund:in ist diese:r zur Zahlung einer Bearbeitungs- und Ausfallgebühr verpflichtet, deren Höhe nach dem Zeitpunkt der Absage gestaffelt ist. Sie beträgt bei einer Abmeldung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10% des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 10,00 €. Erfolgt die Abmeldung bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn, beträgt die Gebühr 25% des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 €. Erfolgt die Abmeldung bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn, ist eine Gebühr von 80% des vereinbarten Veranstaltungsentgelts zu zahlen.

Nimmt die/ der Kund:in ohne Abmeldung nicht an der Veranstaltung teil oder bricht die Teilnahme an der Veranstaltung ab, ist das Veranstaltungsentgelt in voller Höhe zu leisten.

Bei der Absage eines Seminars ohne Hund kann der/ die Kund:in einen Ersatzteilnehmer benennen. Dieser ist Dogxytocin im Zuge der eigenen Abmeldung anzuzeigen.

  1. Für die Anzahl der Tage oder Stunden vor Veranstaltungsbeginn ist der Zugang der Mitteilung bei Dogxytocin maßgeblich.
  2. Die Absage einer Teilnahme kann auf dem Schriftweg, per Post oder Email, erfolgen.

 

IV.

Die/ der Teilnehmer:in verpflichtet sich tierschutzkonform nach dem Leitbild des IBH zu trainieren Dieses kann unter https://ibh-hundeschulen.org/leitbild/ jederzeit eingesehen werden.

V.

  1. Die/ der Teilnehmer:in versichert, dass ihr/ sein Hund geimpft (i.d.R. insbesondere gegen Tollwut, Leptospirose, Staupe, Hepatitis und Parvovirose), behördlich gemeldet und haftpflichtversichert ist. 

Auf Verlangen hat die/ der Teilnehmer:in als Nachweis den Impfpass, die Anmeldebescheinigung und/ oder den Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung vorzulegen. 

  1. Die/ der Teilnehmer:in versichert zudem, dass ihr/ sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. 
  2. Die/ der Trainer:in von Dogxytocin ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten und/ oder bei Nichtvorlage der unter Nr. 1 benannten Nachweise vom Training auszuschließen. In diesem Fall gilt Ziffer III Nr. 3.

 

VI.

  1. Ansprüche der/ des Teilnehmer:in auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. 

Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der/ des Teilnehmer:in aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Dogxytocin oder der/ des Trainer:in beruhen. 

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. 

  1. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Dogxytocin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der/ des Teilnehmer:in aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
  2. Die Einschränkungen der Nr. 1 und 2 gelten auch zugunsten der/ des Trainer:in von Dogxytocin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 
  3. Die/ der Teilnehmer:in setzt jegliche Begleitpersonen über die v.g. Haftungseinschränkungen in Kenntnis.

 

VII.

Die/ der Teilnehmer:in haftet alleine für alle von ihm und/ oder seinem Hund verursachten Schäden während der Trainingsstunden, Beschäftigungskurse, Ausflüge und sonstigen anderen Veranstaltungen von Dogxytocin.

 

VIII.

Dogxytocin und/ oder die/ der Trainer:in ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Erfolgt die Kündigung aus einem wichtigen Grund in der Person der/ des Teilnehmer:in und/ oder ihres/ seines Hundes (z.B. wegen Verstoßes gegen die Ziffern IV und V), werden nicht mehr in Anspruch genommene aber bereits im Voraus bezahlte Leistungen nicht erstattet. Ansonsten erfolgt eine anteilige Rückerstattung. 

 

IX.

Die/ der Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Film- und Fotoaufnahmen, die von der/ dem Teilnehmer:in und/ oder ihrem/ seinem Hund während Trainingsstunden und Veranstaltungen von Dogxytocin erstellt werden, auf der Homepage von Dogxytocin, auf deren SocialMedia-Seiten und für Werbezwecke veröffentlicht werden dürfen.

Hierüber klärt die/ der Teilnehmer:in etwaige Begleitpersonen im Vorfeld auf und versichert, dass diese der Nutzung von Film- und Fotoaufnahmen wie oben beschrieben ebenfalls zugestimmt haben.

 

X.

Bei Bedarf werden die gespeicherten Daten wie Name, Adresse, Rechnungsadresse, Telefonnummer, Angaben zum Hund und/ oder Kopie des Impfausweises an das Veterinäramt oder einen Tierarzt weitergeleitet. 

Wir behalten uns das Recht vor Informationen über tierschutzwidriges Verhalten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung an unsere Berufskollegen und, falls notwendig, auch an das Veterinäramt weiterzugeben. Hierbei steht der Schutz des Hundes im Vordergrund. Ihre Einwilligung über die Weitergabe der Daten an die oben genannten Dritten erteilen Sie uns mit dem Eingehen der Geschäftsbeziehung, bzw. dem Unterzeichnen der Formulare über die Geschäftsbeziehung.

 

Stand: Februar 2025